Mitteilung der VG Werke Göllheim; Absetzung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2024
Absetzung der Schmutzwassergebühren für Pflanzenschutzspritzungen und Viehhaltung für das Jahr 2024
Die Anträge zur Absetzung vom Frischwasser für Pflanzenschutzspritzungen bei der Berechnung der Abwassergebühren liegen bei den Verbandsgemeindewerken Göllheim, Gutenbergstraße 4, zu den üblichen Geschäftszeiten bereit.
Landwirtschaftliche Betriebe und Privatpersonen, die für die Viehhaltung eine Reduzierung der Abwassergebühren für das Abrechnungsjahr 2024 erhalten wollen, müssen dies ebenfalls beantragen. Maßgebend ist das am 30. Juni des Abrechnungsjahres gehaltene Vieh (§ 21 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom 01.07.2005). Auch diese Anträge liegen ebenfalls bei den Verbandsgemeindewerken bereit.
Die Beantragung der Absetzung für Wein-, Obst-, Gemüse- und Ackerbau bzw. für Viehhaltung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2024 erfolgen (Ausschlussfrist nach § 21 Abs. 7 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Göllheim vom 01.07.2005). Anträge, die nach diesem Datum bei den VG-Werken eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt!
Bei Fragen steht Ihnen Frau Zimmermann unter der Telefon-Nr. 06351 / 1300-15 während der üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindewerke Göllheim gerne zur Verfügung.
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